Willkommen

Herzlich Willkommen auf meinem kleinen Holzhau blog. Dieser soll aus meiner Sicht als Urlauber vor allem zum Besuch dieses schönen Urlaubsortes im Osterzgebirge einladen. Außerdem möchte ich die Leser, mit Ansichtskarten des Holzhauer Ansichtskarten-Verlages von Walter Richter bekannt machen. Als Sohn von Ernst Richter war er später Wirt von "Richters Sommerfrische". Bekannt ist er über Holzhau hinaus, als Ansichtskartenproduzent. Ihm sind viele alte Ortsansichten von Holzhau zu verdanken.

Freitag, 12. Juli 2013

außer der Reihe - Buchenbild

































Da uns Walter Richter leider kein Bild der Buche am Proßweg (welcher damals im übrigen noch Essigsteig hieß) hinterlassen hat, springe ich hier ausnahmsweise ein. Ich glaube, das Foto gibt uns einigermaßen einen Eindruck von der Schönheit dieses mächtigen Baumes und zeigt uns, was da verloren ging.



Donnerstag, 11. Juli 2013

Richters Sommerfrische heute - Pension Muldental

Die Zeit nach dem Urlaub bringt es so mit sich, dass die "Beitragsdichte" des Blogs wächst. Das ist ziemlich logisch - viele Eindrücke sind zu verarbeiten. So, wie man niemals zweimal in den gleichen Fluss steigen kann, so wenig ist es möglich auch nur zwei Mal das gleiche Holzhau zu erleben. 
Heute möchte ich mich darum einmal kurz zum Gebäude selbst und seiner Funktion für den Touristen äußern. Damit erfülle ich gleich ein Versprechen aus einem früheren Beitrag.
Im Jahr 118 nach Bau und gefühlte 20 Jahre nach Schließung des Hauses als Gaststätte, machen dieses und sein Umfeld einen gepflegten Eindruck. Jedesmal wenn man am Haus vorbeigeht, sieht man den Besitzer des Hauses, Herrn Peters an Haus und Hof arbeiten. Durch seine Arbeit ist das verschwunden, was landläufig als "Schandfleck" bezeichnet wird. Hell und sauber sieht das Haus aus und lädt zu einem Besuch ein. Ich sehe das als einen Beitrag zur Erhöhung der Attraktivität des Ortes. Ohne Fam. Peters und ihre Arbeit, stünde dort eine weitere Ruine, welche irgendwann auf Kosten der Steuerzahler beseitigt werden muss, weil sie eine öffentliche Gefahr darstellt. 

Vor drei Jahren hatte ich das Vergnügen, zwei Nächte in einem der schönen Zimmer übernachten zu dürfen. Es hat mir gefallen!

Zu meinem größten Bedauern kann man aber immer noch nicht einkehren um einen Kaffee oder ein Bier zu trinken. Offenbar gibt es hier, mir nicht bekannte Probleme. Sehr schade. Die Pension "Muldetal" als Imbissstelle, wäre eine schöne Ergänzung der Holzhauer Angebote an Urlauber und solche, die es werden könnten. Ist das Haus doch so etwas wie das Tor nach Holzhau.  Warum klappt das bloss nicht? Beim "Torfhaus" ging es doch auch! 

Ich werde weiter hoffen, dort wieder ein "Rechenberger" trinken zu können. Vielleicht sogar in der alten Gaststube.

Als Foto liefert uns Walter Richter heute eine Ansicht aus dem Jahr 1929. So ähnlich sieht es heute auch noch (oder wieder?) aus. 







Sonntag, 7. Juli 2013

Der alte Baum und das Gesetz

Endlich war es wieder soweit. Urlaub in Holzhau und seiner schönen Umgebung. Wie gewohnt, kam mit dem Urlaub und unserer Ankunft im Holzhauer Erbgericht auch das schöne Wetter. Was schönes Wetter auszeichnet, darüber gibt es sicherlich unterschiedliche Auffassungen - ich habe in diesem Blog bereits darüber geklugscheissert.  Einig sind wir uns mit den Sonnenanbetern darin, dass es nicht unbedingt ständig regnen sollte. In diesem Sinne, setzte tatsächlich schönes Wetter ein, das Utensil Regenschirm wurde im Urlaub nur einmal benutzt. Darüber jedoch in einem späteren Beitrag mehr.

Traditionell führt unsere erste Wanderung über die Route Brettellenweg - Buchensteig - Neuer Weg - Proßweg - R-Weg zum Schalander um dort ein Kellerbier zu genießen. Da wir den Weg diesmal in Begleitung gingen, haben wir abgekürzt und sind nach dem Neuen Weg gleich direkt zum Bier gegangen. Offenbar war uns das Schicksal gewogen und wollte uns vor dem Schock, erst einige Tage Urlaub gönnen. Als wir nämlich am 1. Juli den kompletten Weg gingen, mussten wir zu unserem Leidwesen feststellen, dass die an der Kreuzung R-Weg/Proßweg  stehende markante Buche gefällt wurde. Wer mal bei "Uber mich" an der Seite des Blogs hinschaut, sieht mich vor diesem Baum stehen. Der Umfang des etwa 30 m hohen Baumes betrug in 1,30 m Hohe fast 4 m. Er war weit und breit der stärkste Baum im Wald und nach jetzt leider auch möglichen Zählung der Jahresringe, wohl auch einer der ältesten Bäume. Nach meiner Zählung, war sein Geburtsjahr etwa 1730. Zur damaligen Zeit, war die Burg Rechenberg noch in ihrer ursprünglichen Ansicht erhalten - auch wenn sie bereits 150 Jahre zuvor ausgebrannt war.

Bei allem Respekt vor den Aufgaben der Forstleute, frage ich mich dennoch: war es unbedingt erforderlich diesen Baum zu fällen? ist der Erlös für gutes Holz wirklich in jedem Fall das Wichtigste? Denn obwohl der Baum um die Füße herum schon Moos angesetzt hatte und auch die Rinde im unteren Teil ein wenig schlotterte, der Baum schien mir gesund. Gewährleistung der Verkehrssicherheit im Wald kann also kaum der Grund der Fällung gewesen sein. 

Vielleicht könnte man dort eine Bank und ein Hinweisschild aufstellen und damit wenigstens im Nachhinein eine touristische Wertung des Platzes vornehmen - praktisch das Vermächtnis des Baumes erfüllen. 

Leider hat Walter Richter keine Ansichtskarte des Baumes hinterlassen - aber auf der hier gezeigten Karte ist der Standort und somit der Baum, inmitten anderer Bäume sichtbar. Ich habe das mal markiert.
























Paragraph 1 des sächsischen Waldgesetzes bestimmt zum Zweck des Gesetzes:

den Wald in der Einheit seines wirtschaftlichen Nutzens (Nutzfunktion) und seiner Bedeutung für die Umwelt, insbesondere für die dauernde Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, das Klima, den Wasserhaushalt, die Reinhaltung der Luft, die Bodenfruchtbarkeit, die Pflanzen- und Tierwelt, das Landschaftsbild, die Agrar- und Infrastruktur und die Erholung der Bevölkerung (Schutz- und Erholungsfunktion) zu erhalten, erforderlichenfalls zu mehren und seine ordnungsgemäße Bewirtschaftung nachhaltig zu sichern

Das Fällen eines solchen Baumes betrifft sowohl die Nutz- als auch die Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes. Gut erhaltene und präsentierte Naturdenkmale als Sehenswürdigkeiten mehren den nachhaltigen touristischen Nutzen. Sie tragen somit auch dauerhaft zum Erhalt und Verbesserung der Infrastruktur bei. Das der Aufenthalt und die Bewegung in der freien Natur der Erholung dienlich ist, muss nicht gesondert betont werden. Oder?