Willkommen

Herzlich Willkommen auf meinem kleinen Holzhau blog. Dieser soll aus meiner Sicht als Urlauber vor allem zum Besuch dieses schönen Urlaubsortes im Osterzgebirge einladen. Außerdem möchte ich die Leser, mit Ansichtskarten des Holzhauer Ansichtskarten-Verlages von Walter Richter bekannt machen. Als Sohn von Ernst Richter war er später Wirt von "Richters Sommerfrische". Bekannt ist er über Holzhau hinaus, als Ansichtskartenproduzent. Ihm sind viele alte Ortsansichten von Holzhau zu verdanken.

Sonntag, 7. Juli 2013

Der alte Baum und das Gesetz

Endlich war es wieder soweit. Urlaub in Holzhau und seiner schönen Umgebung. Wie gewohnt, kam mit dem Urlaub und unserer Ankunft im Holzhauer Erbgericht auch das schöne Wetter. Was schönes Wetter auszeichnet, darüber gibt es sicherlich unterschiedliche Auffassungen - ich habe in diesem Blog bereits darüber geklugscheissert.  Einig sind wir uns mit den Sonnenanbetern darin, dass es nicht unbedingt ständig regnen sollte. In diesem Sinne, setzte tatsächlich schönes Wetter ein, das Utensil Regenschirm wurde im Urlaub nur einmal benutzt. Darüber jedoch in einem späteren Beitrag mehr.

Traditionell führt unsere erste Wanderung über die Route Brettellenweg - Buchensteig - Neuer Weg - Proßweg - R-Weg zum Schalander um dort ein Kellerbier zu genießen. Da wir den Weg diesmal in Begleitung gingen, haben wir abgekürzt und sind nach dem Neuen Weg gleich direkt zum Bier gegangen. Offenbar war uns das Schicksal gewogen und wollte uns vor dem Schock, erst einige Tage Urlaub gönnen. Als wir nämlich am 1. Juli den kompletten Weg gingen, mussten wir zu unserem Leidwesen feststellen, dass die an der Kreuzung R-Weg/Proßweg  stehende markante Buche gefällt wurde. Wer mal bei "Uber mich" an der Seite des Blogs hinschaut, sieht mich vor diesem Baum stehen. Der Umfang des etwa 30 m hohen Baumes betrug in 1,30 m Hohe fast 4 m. Er war weit und breit der stärkste Baum im Wald und nach jetzt leider auch möglichen Zählung der Jahresringe, wohl auch einer der ältesten Bäume. Nach meiner Zählung, war sein Geburtsjahr etwa 1730. Zur damaligen Zeit, war die Burg Rechenberg noch in ihrer ursprünglichen Ansicht erhalten - auch wenn sie bereits 150 Jahre zuvor ausgebrannt war.

Bei allem Respekt vor den Aufgaben der Forstleute, frage ich mich dennoch: war es unbedingt erforderlich diesen Baum zu fällen? ist der Erlös für gutes Holz wirklich in jedem Fall das Wichtigste? Denn obwohl der Baum um die Füße herum schon Moos angesetzt hatte und auch die Rinde im unteren Teil ein wenig schlotterte, der Baum schien mir gesund. Gewährleistung der Verkehrssicherheit im Wald kann also kaum der Grund der Fällung gewesen sein. 

Vielleicht könnte man dort eine Bank und ein Hinweisschild aufstellen und damit wenigstens im Nachhinein eine touristische Wertung des Platzes vornehmen - praktisch das Vermächtnis des Baumes erfüllen. 

Leider hat Walter Richter keine Ansichtskarte des Baumes hinterlassen - aber auf der hier gezeigten Karte ist der Standort und somit der Baum, inmitten anderer Bäume sichtbar. Ich habe das mal markiert.
























Paragraph 1 des sächsischen Waldgesetzes bestimmt zum Zweck des Gesetzes:

den Wald in der Einheit seines wirtschaftlichen Nutzens (Nutzfunktion) und seiner Bedeutung für die Umwelt, insbesondere für die dauernde Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, das Klima, den Wasserhaushalt, die Reinhaltung der Luft, die Bodenfruchtbarkeit, die Pflanzen- und Tierwelt, das Landschaftsbild, die Agrar- und Infrastruktur und die Erholung der Bevölkerung (Schutz- und Erholungsfunktion) zu erhalten, erforderlichenfalls zu mehren und seine ordnungsgemäße Bewirtschaftung nachhaltig zu sichern

Das Fällen eines solchen Baumes betrifft sowohl die Nutz- als auch die Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes. Gut erhaltene und präsentierte Naturdenkmale als Sehenswürdigkeiten mehren den nachhaltigen touristischen Nutzen. Sie tragen somit auch dauerhaft zum Erhalt und Verbesserung der Infrastruktur bei. Das der Aufenthalt und die Bewegung in der freien Natur der Erholung dienlich ist, muss nicht gesondert betont werden. Oder?

1 Kommentar:

  1. aus der Antwort des Forstes, welchen ich dazu anschrieb: "Im Rahmen der uns obliegenden Verkehrssicherungspflicht wurde von mehreren fachkundigen Personen die betreffende Rotbuche nachweisbar als potentielle Gefährdung eingestuft.

    Durch den zuständigen Revierleiter wurden bereits nach Laubabfall im Spätherbst 2012 in Form von Rissen am Kronenansatz und den vorhandenen Pilzkonsolen des Zunderschwamms (Fomes fomentarius) deutliche Anzeichen einer Gefährdung für Waldbesucher und die Beschäftigten durch den Baum festgestellt. Das Erscheinen von Fruchtkörpern deutet meistens schon auf eine weitgehende Zerstörung des Holzkörpers hin. Nach einer erneuten Begutachtung Anfang Januar diesen Jahres zeigte sich, dass sich die Risse am Kronenansatz der Buche verstärkt hatten.

    Unmittelbar neben der Rotbuche befindet sich ein Holzausformungs- und Lagerplatz, der regelmäßig für Forstbetriebsarbeiten genutzt wird. Zudem stellt die unmittelbare Umgebung des Baumes einen offenbar intensiv genutzten Verweilpunkt für Waldbesucher dar.

    Aufgrund der Lage der Rotbuche zu diesem Lagerplatz, als auch zu den unmittelbar vorbeiführenden Haupt-, Wander- und Holzabfuhrwegen, kam hier der Forstbezirk seiner Fürsorgepflicht gegenüber seinen Beschäftigten und der allgemeinen und hier besonderen Verkehrssicherungspflicht nach. In der Wahrnehmung dieser musste der Baum Anfang Januar diesen Jahres gefällt werden.

    Die Vermutung einer fortgeschrittenen Weißfäule (im oberen Stammbereich ab 15 m Höhe) bestätigte sich nach der Fällung."
    Das ist halt zu akzeptieren und ich halte es für korrekt, diese Information meiner Kritik hinzuzufügen.

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