Den heutigen Beitrag beginne ich mal mit einem Zitat. Es stammt aus § 1 des Bundesnaturschutzgesetzes. Dort heißt es: Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze so zu schützen, dass die biologische Vielfalt, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft
auf Dauer gesichert sind; der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung und, soweit erforderlich, die Wiederherstellung von Natur und Landschaft.Zur dauerhaften Sicherung der biologischen Vielfalt sind entsprechend dem jeweiligen Gefährdungsgrad insbesondere lebensfähige Populationen wild lebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten zu erhalten und der Austausch zwischen den Populationen sowie Wanderungen und Wiederbesiedelungen zu ermöglichen, Gefährdungen von natürlich vorkommenden Ökosystemen, Biotopen und Arten entgegenzuwirken, Lebensgemeinschaften und Biotope mit ihren strukturellen und geografischen Eigenheiten in einer repräsentativen Verteilung zu erhalten; bestimmte Landschaftsteile sollen der natürlichen Dynamik überlassen bleiben.
Bereits an diesem kurzen Auszug ist die Vielschichtigkeit und zum Teil Widersprüchlichkeit der Aufgabenstellung ersichtlich. Unsere hohen Ansprüche an konsumorientierte Lebensqualität und die Grundlage des gesellschaftspolitischen Lebens - Marktwirtschaft legen klare Schwerpunkte auf nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter.
Das was ich unter Naturschutz verstehen würde, findet sich in etwa im letzten Satz des Zitates wieder. Natur sollte, um sie zu schützen der natürlichen Dynamik überlassen bleiben. Dabei weiß ich sehr wohl, das dieses nicht funktioniert, seit der Mensch sich vom Tierreich gelöst betrachtet und die Natur ausbeutet. Hier müssen also, immer wieder neu Kompromisse gefunden werden. Naturschutzgebiete sind solch ein Kompromiss. Durch diese kann die Natur ziemlich weitgehend geschützt werden.
In meinem von Holzhau erwanderbarem Bereich, gibt es zwei solcher NSG. Das ist zu einem das 26 ha große NSG "Trostgrund" und zum anderem die Gimmlitzwiesen beim Kalkwerk Hermsdorf, welches weniger als 2 ha misst. Schon die geringe Ausdehnung zeigt uns, dass ein richtiger Schutz nicht gegeben sein kann. Das kommt etwa auf das gleiche heraus, als wollte ich beim Gesundheitsschutz eines Menschen nur das Herz unmittelbar schützen und den Rest ungeschützt lassen. Der Genauigkeit halber muss gesagt werden, dass das NSG "Trostgrund" Teil des FFH (Flora-Fauna.Habitat) Gebietes "Buchenwälder bei Rechenberg-Holzhau" ist, welches sich innerhalb des Landschaftsschutzgebietes "Osterzgebirge" befindet. Zum genannten FFH-Gebiet gehört auch ein Waldgebiet um die Brettelle herum. Dieses reicht etwa von der Zimmtelle bis zur Kähnelbahnschneise und wird im Süden durch die Muldenstraße und im Norden durch den Reitsteig begrenzt. Ich denke, vor allem durch forstwirtschaftliche Nutzung wird hier eine Einstufung als NSG verhindert. Dieses Territorium hätte in Gänze einen höheren Schutz verdient. Landschaftsschutzgebiete bieten nicht den hohen Schutzgrad von Naturparks, NSG oder gar Naturreservaten.
Eine Einstufung als NSG würde auch dem sanften Tourismus dienen - wobei ich mir nicht sicher bin, ob sich eine Mehrheit für solchen findet. Denn nicht jede vermarktbare touristische Aktivität dürfte dem Anspruch des sanften genügen.
Mir persönlich gefallen Konzepte wie sie z.B. im Nationalpark Bayrischer Wald oder auf Helgoland praktiziert. Letzteres Beispiel zeigt auch anschaulich, welche Einschränkungen hinsichtlich des KFZ-Verkehrs für uns Menschen möglich und durchsetzbar sind.
Nicht nur nebenbei gesagt - das Waldgebiet um Holzhau ist als Vogelschutzgebiet ausgewiesen. Dazu gehören der Töpferwald südlich Proßweg - Waldhornweg - H-Weg, der Fischerwald sowie der Ringelwald bis an den Georgenthaler Weg. Ich will einmal hoffen, dass die Vögel das wissen und den nicht geschützten Bereich meiden, sowie die Ortslage Holzhau weiträumig umfliegen. Auch westlich des Schwarzen Buschweges endet das Schutzgebiet. Im Schutzgebiet kommen u.a. folgende besonders geschützten Vogelarten vor: Bekassine, Grauspecht, Neuntöter, Raubwürger, Raufußkauz, Rotmilan, Schwarzspecht. Möglicherweise gibt es östlich des Torfhauses auch Birkhühner. Um den Bestand auf tschechischer Seite sorgen sich im Zusammenhang mit dort geplanten Windkraftanlagen Naturschützer. Stellt sich die Frage: warum denn dieses? Na, weil es auf "unserer" Seite des Erzgebirges keinen Birkhuhnbestand mehr gibt, um den man sich sorgen könnte. Dafür kann man sicher uns nicht verantwortlich machen, weil die Ursachen dafür älteren Datums sind und unter anderem am Trockenlegen der Moore zu suchen ist. Nachdenklich machen sollte uns das trotzdem. Nicht nur die Nachbarn schelten, sondern selbst etwas für den heimischen Naturschutz tun, bevor man andere belehrt. Von einem Kampf "unserer" Politiker für ein NSG Töpferwald oder gar einen Nationalpark "Wälder um Holzhau und Rehefeld" habe ich noch nichts gehört.
Die heutige Walter Richter-Karte zeigt uns das Torfhaus. Dort dürfte es früher Birkhühner gegeben haben. Wenig östlich, im Tschechischen soll es noch welche geben. Ihnen ist zu wünschen, dass der zu erwartende Bau und Betrieb von Windkraftanlagen diese nicht stört.
Die heutige Walter Richter-Karte zeigt uns das Torfhaus. Dort dürfte es früher Birkhühner gegeben haben. Wenig östlich, im Tschechischen soll es noch welche geben. Ihnen ist zu wünschen, dass der zu erwartende Bau und Betrieb von Windkraftanlagen diese nicht stört.
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